Kostenwettbewerbsfähigkeit, äußerst günstige geostrategische Position, effiziente, innovative, hochqualifizierte und mehrsprachige Arbeitskräfte, attraktive Investitionsanreize, geschäftsorientiertes Umfeld sowie professionelle und kostenlose Unterstützung für Investoren - dies sind nur ein paar Gründe für eine Investition in Kroatien.
Kroatien ist eine moderne Wirtschaft, die sich schnell allen aktuellen Herausforderungen anpasst, mit ständigem Blick in die Zukunft.
Kroatien ist nicht nur wegen seiner Naturschönheiten, weltberühmten Erfindern und einigen der besten Sportler von heute beliebt. Kroatien ist auch bekannt für seine Leichtigkeit der Geschäftstätigkeit, hervorragende Investitionsanreize, eine gut vorbereitete institutionelle Infrastruktur, wettbewerbsfähige Arbeitskräfte und eine hervorragende Lebensqualität.
Die Vorteile Kroatiens werden von vielen ausländischen Unternehmen, die hier seit vielen Jahren tätig sind, erkannt. Einige von ihnen sind weltweit anerkannte multinationale Unternehmen wie IBM, Microsoft, Oracle, Teva, Coca-Cola, Siemens und Ericsson. Neben einer sehr aktiven traditionellen Industrie- und Dienstleistungstätigkeit nehmen in Kroatien in letzter Zeit Digitalisierung, Automatisierung und künstliche Intelligenz immer mehr Raum ein. Junge, schnell wachsende Unternehmen im Bereich Industrie 4.0 haben in Kroatien ihre Heimat gefunden, in der sie sich mehr als willkommen fühlen.
Starke institutionelle Unterstützung für nachhaltige Entwicklung und neue Technologien, Mitgliedschaft in der Europäischen Union, gesundes Geld, niedrige Steuern, sichere Eigentumsrechte und fortschrittliche Regulierungspolitik machen Kroatien zu einem der begehrtesten Reiseziele für jeden Investor.
Dazu
bis zu 100 % Befreiung oder Ermäßigung der Einkommensteuer für bis zu 10 Jahre
bis zu 1 Mio. € direkte Anreize für Investitionskosten
bis zu 18.000 € an Direktprämien pro neuem Mitarbeiter
Das Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung der Republik Kroatien ist eine zentrale Anlaufstelle für Investoren, die sich für Investitionen in der Republik Kroatien entscheiden. Sie unterstützen den Realisierungsprozess des Investitionsprojekts in allen Phasen durch:
Bereitstellung aller notwendigen Informationen über Geschäfts- und Investitionsmöglichkeiten in Kroatien;
Unterstützung der Investoren in allen Projektphasen durch notwendige und relevante Informationen, Daten und Analysen zum Geschäftsklima, Geschäftsmöglichkeiten (Projekte, Gewerbegebiete etc.) und Investitionsanreizen;
Professionelle und maßgeschneiderte Unterstützung, um die erfolgreiche Umsetzung des Investitionsvorhabens in allen Phasen sicherzustellen;
Organisation von Besichtigungen von Investitionsstandorten und Treffen mit Vertretern öffentlicher und privater Körperschaften;
Präsentation Kroatiens als Geschäfts- und Investitionsziel durch die Organisation von Seminaren und Konferenzen und Werbematerialien über Investitionsmöglichkeiten in Kroatien und durch interinstitutionelle Zusammenarbeit auf dem In- und Auslands-Markt.
Unternehmertum in Kroatien
Nach dem Aktiengesetz arbeiten in- und ausländische Unternehmen unter gleichen Bedingungen. Ein ausländischer Investor kann eine Gesellschaft gründen oder sich an der Gründung beteiligen und Rechte und/oder Pflichten zu den gleichen Bedingungen erwerben wie ein inländischer Investor. Ausländische Investoren mit Sitz oder Wohnsitz in einem Land, das nicht Mitglied der WTO ist, sollten die Voraussetzung der Gegenseitigkeit erfüllen.
Die Verfassung der Republik Kroatien sieht mehrere Garantien für ausländische Investoren vor. Insbesondere ist geregelt, dass alle Rechte, die durch die Anlage von Kapital erworben werden, nicht durch Gesetz oder andere Rechtsakte beschränkt werden und dass ausländischen Investoren die freie Übertragung und Rückführung von Gewinnen und investiertem Kapital garantiert wird.
Eine ausländische Person, die Eigentum an Immobilien in Kroatien erwerben möchte, hat das Recht dazu nur, wenn in diesem Land eine gegenseitige Möglichkeit für kroatische Personen besteht. Diese Einschränkung gilt nicht für Bürger und juristische Personen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diese Personen erwerben das Eigentumsrecht an Immobilien unter den Voraussetzungen, die für den Erwerb von Eigentumsrechten für Bürger der Republik Kroatien und juristische Personen mit Sitz in der Republik Kroatien gelten, außer auf steuerbefreiten Immobilien, d.h. auf landwirtschaftlichen Flächen, die von Sonderrecht und geschützte Teile nach Sonderrecht. Ein ausländischer Investor kann in Kroatien eine Gesellschaft gründen, die als inländische juristische Person Immobilien uneingeschränkt erwerben kann.
Beschäftigung
Das Arbeitsgesetz ist ein Dachgesetz, das die Arbeitsbeziehungen in der Republik Kroatien regelt und im Bereich des Arbeitsrechts mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand harmonisiert ist.
Das Arbeitsgesetz sieht Vertragsfreiheit vor, was bedeutet, dass der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Betriebsrat sowie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Arbeitsbedingungen vereinbaren können, die für den Arbeitnehmer günstiger sind als die im Gesetz selbst. Neben der genannten Möglichkeit bietet die Vertragsfreiheit die Möglichkeit, dass Arbeitgeber, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften kollektiv ungünstigere Arbeitsbedingungen als die im Arbeitsgesetz festgelegten Bedingungen aushandeln können, jedoch nur, wenn das Gesetz oder ein Sondergesetz dies ausdrücklich erlaubt. Ist ein Arbeitsrecht in einem Arbeitsvertrag, Regelwerk, einer Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, Tarifvertrag oder Gesetz anders geregelt, gilt das günstigste Recht für den Arbeitnehmer, sofern das Arbeitsgesetz oder ein anderes Gesetz nichts anderes vorsieht.
Jeder Arbeitgeber, der mehr als zwanzig Arbeitnehmer beschäftigt, ist verpflichtet, eine Geschäftsordnung zu erlassen und zu veröffentlichen, die die Gehälter, die Arbeitsorganisation und andere für die Arbeitnehmer dieses Arbeitgebers wichtige Fragen regelt, sofern diese Fragen nicht im Tarifvertrag geregelt sind.
Die befristete Beschäftigung von Arbeitnehmern durch die Zeitarbeitsfirma wird auch durch die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes geregelt. Die Zeitarbeitsagentur als Arbeitgeber überweist einen Arbeitnehmer auf der Grundlage eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags einem anderen Arbeitgeber zur befristeten Arbeitsleistung.
Steuersystem
Die steuerliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden wird gleichgestellt und bei der Besteuerung von Gebietsfremden werden auch die mit Kroatien mit über 60 Staaten abgeschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung berücksichtigt.
Grundformen der Steuern im Steuersystem der Republik Kroatien - mehr Infos unter mfin.gov.hr :
Die Steuer auf Gewinn beträgt:
10 %, wenn im Steuerzeitraum Einnahmen bis zu HRK 7.500.000,00 erzielt wurden oder
18 %, wenn die im Steuerzeitraum erzielten Einnahmen 7.500.000,01 HRK oder mehr betragen
Die Kapitalertragsteuer auf Zinsbasis sowie die Kapitalertragsteuer auf der Basis von Kapitalerträgen werden in Höhe von 10 % entrichtet.
Einkommenssteuer: 20% bis zu 360.000 HRK pro Jahr (bis zu 30.000,00 HRK pro Monat) 30% über 360.000,00 HRK pro Jahr (über 30.000,00 HRK pro Monat)
Neben der Einkommensteuer zahlt der Steuerpflichtige auch den von den Gemeinden und Städten vorgeschriebenen Einkommensteuerzuschlag. Bemessungsgrundlage für den Zuschlag ist die Höhe der Einkommensteuer. Zuschlagssätze liegen zwischen 0 % und 18 %, und der höchste Satz gilt nur in Zagreb (18 %).
Mehrwertsteuer (MwSt.): 13 % oder 25 %
Grunderwerbsteuer bei Kauf einer Immobilie: 3 %
Zollsystem
Mit dem Beitritt der Republik Kroatien zur Vollmitgliedschaft der Europäischen Union wurde das Hoheitsgebiet der Republik Kroatien Teil des einheitlichen Zollgebiets der Union. Die Einfuhr der Republik Kroatien in das einheitliche Zollgebiet der Union bedeutet, dass am 1. Juli 2013 jegliche Zollkontrolle über die Einfuhr oder den Warenverkehr zwischen der Republik Kroatien und anderen Mitgliedstaaten abgeschafft wurde. Der Handel mit inländischen Waren zwischen Personen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten gilt nicht als Einfuhr und unterliegt keinen Zollverfahren und Kontrollen.
Gegenstand der Zollkontrolle sind Waren, die aus Ländern eingeführt werden, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind und die ab dem Zeitpunkt ihrer Einfuhr Zollkontrollmaßnahmen unterliegen und eine zollamtliche Behandlung oder Verwendung der Waren erforderlich ist. Mehr Informationen unter www.mfin.gov.hr
Bau- und Nutzungsgenehmigungen
Das Baugesetz und das Raumordnungsgesetz regeln die Planung, den Bau, die Nutzung und die Instandhaltung von Gebäuden sowie die Durchführung der diesbezüglichen Verwaltungs- und sonstigen Verfahren. Das Ministerium für Raumordnung, Bau und Staatseigentum hat ein „eGenehmigung“ oder "eDozvola"-System entwickelt, mit dem alle Genehmigungen für den Bau und die Nutzung von Gebäuden elektronisch ausgestellt werden können.
Auf der Seite https://investcroatia.gov.hr/investicijski-vodic/dozvole-za-gradenje/ oder www.mgipu.gov.hr finden Sie alle Informationen zur Prüfung des Zwecks des Grundstücks, Standortsinformationen und Standort-/Baugenehmigung, Anmeldung des Baubeginns, Fristen zur Fertigstellung, Energieausweis, Nutzungsgenehmigung und technische Überprüfung im Bauverfahren. Besondere realisierte Bauprojekte finden Sie auch auf unsere Webseite
Investitionsanreize
Anreizmaßnahmen für Investitionsvorhaben in der Republik Kroatien werden durch das Investitionsförderungsgesetz geregelt und beziehen sich auf Investitionsvorhaben in:
Produktions- und Verarbeitungstätigkeiten,
Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten,
Aktivitäten zur Unternehmensunterstützung und
Aktivitäten von Mehrwertdiensten.
Alle Informationen zu möglichen Unterstützungen, deren Höhen, Klassifizierung der Unternehmen, steuerlichen Erleichterungen, finanziellen Unterstützung bei Schaffung neuer Arbeitsplätze und vielen mehr finden Sie unter https://investcroatia.gov.hr/investicijski-vodic/poticaji-2/poticaji-za-investicijske-projekte/ und den Kalkulator, bzw. hier die Partner-Institutionen für weitere Unterstützungen.
Katalog des Wirtschaftsministeriums zu Investitions-Möglichkeiten in Kroatien:
Quelle: www.investcroatia.gov.hr/
Immobilien in Kroatien kaufen
Trotz des schwierigen touristischen Jahres 2020 haben sich die Häuser und Apartments fast an der ganzen Küste, aber auch in Zagreb und anderen größeren Städten nur im letzten Jahr im Durchschnitt um 6 % weiter verteuert. Seit 2017 ziehen die Immobilienpreise stätig an und betrugen in den nachfolgenden drei Jahren zwischen 14 bis 18 %. Seit diesem Jahr sind die Preise weiter stark gestiegen und vor allem sind Luxusimmobilien sehr gefragt, aber auch Immobilien zur touristischen Vermietung. Diese Preise zeigen, dass sich Kroatien als eine der führenden Urlaubsdestinationen Europas etabliert hat. Trotz des Preisanstiegs sind die Immobilien im Vergleich zu anderen europäischen Ländern aber immer noch relativ günstig, so dass sich eine Investition in Immobilien immer noch sehr lohnt. Die Preise variieren je nach Lage, Ausstattung, Baujahr und Zustand, aber insbesondere bei Meerblick und Entfernung zum Meer. Neben Istrien, Kvarner Bucht mit Opatija und Rijeka und Dalmatien mit der 1.200 Kilometer langen Küste und über 900 Inseln, sind auch Zagreb und Umgebung wegen der guten Infrastruktur, Vielzahl der Firmen und Fachkräfte sehr gefragt.
Gerne helfen wir Ihnen hier bei der Suche nach einer passenden Immobilie und haben derzeit auch über 50 Objekte in Angebot in den attraktivsten Lagen und Ausstattungen. Schauen Sie einfach mal vorbei unter www.kroatische-perlen.com
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