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Auswandern nach Kroatien - ein kleiner Leitfaden

Aktualisiert: 5. Nov. 2021

Viele Menschen spielen immer öfters mit dem Gedanken nach Kroatien auszuwandern, was aber mit sehr vielen Fragen verbunden ist und ohne ausreichende Sprachkenntnisse kann sich die Suche nach Antworten zu Beginn sehr schwierig gestalten. Welche Dokumente werden benötigt, wie finde ich einen Job oder Wohnung, wie eröffne ich ein Bankkonto, was ist mit der Krankenversicherung, welche Schulen gibt es und vieles mehr.

Ulični život /Stadtleben Zagreb - Bildmaterial: M. Vrdoljak

Wir werden versuchen in diesem kleinen Leitfaden auf die wichtigsten Fragen die passenden Antworten zu geben und Ihnen die ersten Schritte in Kroatien soweit wie möglich zu erleichtern. Die Angaben und Links wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt, es wird jedoch keine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen und es dient nicht als Rechtsberatung.


Jedes Land hat seine Vor- und Nachteile, wobei das Leben in Kroatien sicher nicht einfach ist, insbesondere weil die Löhne sehr niedrig und die Unterhaltskosten nicht viel niedriger als in Deutschland oder Österreich sind. Das warme und schöne Wetter, gerne auch am Meer, gepaart mit der großen Gastfreundschaft der Einheimischen und dem guten Essen, wie auch das entspannte Lebensgefühl entschädigen einen um so mehr auf der anderen Seite. Das Land ist sicher nicht perfekt, aber welches Land es es schon. Derjenige der in seinem Leben etwas erreichen will, wird in jedem Land Erfolg haben wenn er es richtig angeht.

 

1. Anmeldung in Kroatien

Bei vorübergehenden touristischen Aufenthalt in Kroatien wird Sie Ihr Gastgeber bei den Behörden anmelden. Staats-angehörige der Bundesrepublik Deutschland und anderer EU-Mitgliedstaaten können mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis in die Republik Kroatien einreisen und haben das Recht, sich bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise in Kroatien aufzuhalten, wenn sie im Besitz eines gültigen Reisedokuments oder Personalausweis sind. Ein Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen EWR-Mitgliedstaates, der sich länger als 3 Monate in der Republik Kroatien aufhalten will, ist verpflichtet, seinen Aufenthalt bei der zuständigen Polizeiverwaltung oder örtlichen Polizeistation (MUP) ihres Wunschwohnortes, innerhalb von 8 Tagen (bei dauerhafter Niederlassung) oder 2 bis 3 Tage (bei kurzfristiger oder vorübergehenden Niederlassung) nach Ablauf der 3 Monate anzumelden. Fragen Sie dort nach dem Schalter "Drzavljanstvo i stranci" oder "Salter za strance". EU-Bürger müssen keine Aufenthaltserlaubnis beantragen, nicht EU-Bürger müssen da schon ein paar Hürden mehr überrunden, bzw. schon vor Einreise ein Visum bei dem kroatischen Konsulat ihre Heimatlandes beantragen. Nicht EU-Bürger bekommen Anfangs eine jährliche Aufenthaltsgenehmigung, die jährlich die mind. fünf Jahre lang verlängert wird um danach eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.


EU-Bürger müssen zur Anmeldung folgendes mitbringen:

  • Ausweis oder Reisepass eines EU-Landes

  • Nachweis des Wohnsitzes in Kroatien z.B. Grundbuchblatt, Mietvertrag, Kaufvertrag, Schenkungsvertrag usw. - Ihr kroatischer Vermieter kann eine Bestätigung des Wohnsitzes bzw. des Abschlusses eines Mietvertrages auch über e-Gradani vor Ihrer Anmeldung abgaben

  • ausgefülltes Formular "prijava boravista" (kurzfristiger oder vorübergehender Aufenthalt) oder "prebivaliste" (dauerhafter Aufenthalt in Kroatien) - das Formular finden Sie hier

Weitere Informationen für EU-Bürger finden Sie hier oder direkt beim Ministerium für Inneres in Kroatien. Für Nicht-EU-Bürger finden Sie weitere Informationen hier. Bitte nochmals zu beachten, dass diese Informationen keine Rechtsberatung ersetzen und es sicher vor Ort auch gewisse Unterschiede geben kann, wie z.B. die Voraussetzungen für die Anmeldung, ggf. notwendige Aufenthaltsgenehmigung usw. Bitte alles mit den zuständigen Behörden abklären.


Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Nachweis der Anmeldung und später die Ausstellung der Registierungsnummer (evidencijski broj stranca). Danach können sich EU-Bürger auch bei dem elektronischen Portal E-Gradani (E-Bürger) registrieren und hier alle elektronischen Anmeldungen usw. durchführen, wie Geburt eines Kindes, Hochzeit, Führerschein, Gewerbeanmeldung, Anmeldung Touristen, kommunale Abgaben, Grundbuch, Informationen zu Schulnoten, Krankenversicherung, Arbeitserlaubnis, Kommunikation mit den Ämtern wie Finanzsamt, , Gerichten, uvm.


Information zu "Digitalen Nomaden" werden wir in einem separaten Artikel veröffentlichen, hier aber schon ein Link für mehr Infos.


2. OIB-Beantragung

Jeder der in Kroatien etwas kaufen möchte, z.B. Immobilien oder sich hier dauerhaft niederlassen oder nur arbeiten will, muss eine OIB (Osobni identifikacijski broj) - Nationale Indent-Nr. beantragen. Ohne diese Nummer können Sie z.B. auch kein Fahrzeug anmelden, Mobiltelefon kaufen und freischalten usw. Die OIB kann beim Finanzministerium, jedem Finanzamt (Ispostave Porezne uprave) oder Online beantrag werden.

Notwendige Unterlagen:

  • Antragsformular zur Erteilung der OIB - auf deutsch mit Anleitung finden Sie hier

  • Ausweis oder Reisepass, bei Online-Beantragung Kopie

  • den Antrag können Sie online hier einreichen, bitte bei "Odabir teme*" folgendes auswählen: „zahtjev za određivanjem i dodjeljivanjem OIB-a“ und darunter gleich nochmals „zahtjev za određivanjem i dodjeljivanjem OIB-a“, bei "Podrucni ured*" die zuständige Stadt auswählen, bei "Sadrzaj upita*" hier "Zahtjev OIB" oder ähnlich eintragen und das ausgefüllte Antragsformular und eine Kopie des Passes oder Ausweises einscannen und hochladen. Darunter Ihren Vornahmen und Namen, Ihre E-Mail und Ihre Telefonnummer eintragen, wie auch das nächste Häkchen setzen und auf "Posalji" klicken. Sie erhalten dann später die OIB mitgeteilt.



3. Krankenversicherung

Nach der Anmeldung des Aufenthalts bei der Polizeistation und Ausstellung der Registrierungsnummer (evidencijski broj stranaca) müssen Sie Ihren Krankenversicherungsstatus abklären, da Sie in Kroatien krankenversichert sein müssen. Dies müssen Sie im HZZO-Büro (Hrvatski zavod za zdravstveno osiguranje - Kroatische gesetzliche Krankenversicherung) erledigen, da das nationale Gesundheitssystem öffentlich ist und allen kroatischen Staatsangehörigen und Ausländern mit ständigen Wohnsitz in Kroatien zur Verfügung steht. Dazu gibt es zwei Optionen:

  • Obvezno – Pflichtversicherung für alle Einwohner

  • Dopunsko – Optionale Zusatzversicherung

Dazu kann auch noch zusätzlich eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden, was empfohlen wird. Mehr Infos finden Sie auf der Webseite www.hzzo.hr


Folgendes müssen Sie mitbringen:

  • Reisepass oder Ausweis

  • Kopie und Original der Wohnsitzbestätigung/Registrierungsnummer

  • OIB

  • EU-Bürger bringen einen Nachweis aus Ihrem Heimatland mit, dass sie dort tatsächlich Krankenversichert sind - im HZZO erfahren Sie dann ob Sie noch weitere zusätzliche Dokumente benötigen um in die Krankenversicherung aufgenommen zu werden bzw. ob Sie den gleichen Status wie im Heimatland bekommen.


Bei Nicht-EU-Bürgern wird es etwas komplizierter und es sind weitere Unterlagen notwendig.


Die Ausstellung der Krankenversicherungskarte dauert mitunter bis zu 3 Monate, aber Sie sind ab sofort versichert. Eine Liste aller HZZO finden Sie hier.


EU-Bürger können aber auch ihre bestehende staatliche Gesundheitsversorgung aus ihrem Heimatland weiter nutzen, solange sie in das System ihres Heimatlandes einzahlen. Sie können ihre ausländische staatliche Krankenversicherung in Kroatien jedoch nur für die dringende Versorgung nutzen. Für eine regelmäßige, nicht dringende Gesundheitsversorgung müssen Sie in diesem Fall in Ihr Heimatland zurückkehren, da sie in Kroatien mit Ihrer EU-Krankenversicherungskarten (EHIC) nur Zugang zur Notfallversorgung zu erhalten. Wenn Sie EU-Bürger sind und nach dem Umzug nach Kroatien nicht mehr in die gesetzlichen Krankenkasse Ihres Heimatlandes einzahlen, müssen Sie einen neuen Vertrag bei der HZZO abschließen. Derzeit Beträgt der Preis 575,65 Kuna im Monat.


Hier noch ein Tipp unseres Lesers auf Facebook: "Eine kleine Korrektur für österreichische Pensionisten: Da in Österreich ja der SV-Beitrag abgezogen wird, muss man nur zur GKK gehen, ein Formular ausfüllen das die dann an das HZZO in Ihren Bezirk (Zupanja) senden. Nach ein paar Tagen (Postweg) zur HZZO. Dort bekommt man nach einiger Zeit eine kroatische Krankenkarte und mit der man die gleichen medizinischen Leistungen erhält wie die Kroaten. Aber auch nicht mehr !! (auch wenn in Ö. vielleicht besser)" Müsste jeder für sich selbst prüfen - wir sind für weitere Tipps, die unseren Lesern helfen können, immer dankbar.

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Zagreb - die Hauptstadt von Kroatien

4. Wohnung oder Haus finden

Sollten Sie bereits bei einer Firma in Kroatien beschäftig sein, kann diese oft bei der Wohnungssuche helfen. Ansonsten können wir Ihnen die Suchportale njuskalo, index, GoHome, oglasnik empfehlen. Ein Wohnung zur Miete in Kroatien zu finden ist nicht einfach, da die Preise die letzten Jahre gestiegen sind und das Angebot weiter abnimmt. In Kroatien werden die meisten Mietwohnungen vollmöbliert vermietet. Der Strom- und ggf. Heizungsanbieter rechnet in der Regel nur direkt mit dem Vermieter ab, welcher Ihnen dann die Kosten je nach Vertrag weiterberechnet.


Wenn Sie ein Haus oder Villa in Kroatien kaufen möchten, finden Sie auch bei uns über 50 ausgesuchte Immobilien in ganz Kroatien von Istrien, über Opatija, Mitteldalmatien bis nach Zagreb und Umgebung. Schauen Sie einfach mal bei uns vorbei https://www.kroatische-perlen.com/propertie Durch unsere geprüften Partner vor Ort in Kroatien können wir Ihnen aber auch viele weitere Immobilien zum Kauf nach Ihren Wünschen anbieten. Schreiben uns uns einfach eine E-Mail unter kroatische-perlen@t-online.de oder eine WhatsApp unter 0163/9050325. Wir begleiten Sie dann über den gesamten Kaufprozess und darüber hinaus, wie z.B. bei der Ummeldung Strom, Heizung/Gas, Wasser, Müll usw.



5. Bankkonto eröffnen

Die Landeswährung Kroatiens ist immer noch Kuna, aber die Einführung des Euros ist bereits für 2023 geplant. Um aber die laufenden Rechnungen wie Miete usw. bezahlen zu können, wie auch den Lohn ausbezahlt zu bekommen, müssen Sie ein kroatisches Konto in Kuna eröffnen, wobei Sie aber auch ein Fremdwährungskonto eröffnen können. Sie können aus den über 30 kroatischen Banken wählen und sich davor auf deren Webseiten erkundigen. Hier können Sie dann ein Giro- und/oder Sparkonto eröffnen und die meisten Banken bieten auch das Online-Banking an. Die meisten Büros und Geldautomaten haben die Zagrebacka Banka und Privredna Banka Zagreb.


Zur Eröffnung des Kontos benötigen Sie:

  • Reisepass

  • Anmeldung-Registrierungsnummer und bei Nicht-EU-Bürgern Aufenthaltsgenehmigung

  • OIB

  • Antragsformular (oft auch über Online-Verfahren möglich)



6. Telefon und Internet

Meisten werden immer noch Telefon und Internet zusammen in einem Paket gebucht und dafür gibt es einige Anbieter, wie H1, Optima, Bnet, Amis, Iskon, Terrakom, T-com oder A1 - hier sollte auf deren Webseiten die Verfügbarkeit in Ihrem Ort geprüft werden. Die Verträge werden in der Regel auf 12 oder 24 Monate abgeschlossen und die Breitbandgeschwindigkeit ist vom Anbieter abhängig. Auf Wunsch kann auch ein Paket incl. Fernsehen pauschal abgeschlossen werden.


Bei Handy-Tarifen können wie in Deutschland Prepaid- oder Handyverträge abgeschlossen werden. Die drei Hauptanbieter sind Tele2, T-Mobile und VIP-Net und die zwei kleineren Tomato und bonbon. Zum Vergleich der Tarife empfiehlt sich www.procjenitelj.hakom.hr


Die Prepaid-SIM-Karten bekommen Sie bei den vielen Zeitungskiosken von Tisak oder iNovine die in allen Städte verteilt sind oder direkt im Shop des Anbieters. Die Kosten für die SIM-Karte betragen in der Regeln 25 Kuna, wobei dies auch schon das Guthaben ist und die Aufladungen zwischen 15 und 240 Kuna in jedem Kiosk möglich sind. Nach dem Aufladen müssen Sie einen Tarif aktivieren um nicht jeden Anruf oder SMS separat zu bezahlen.


7. Job finden

Fast die Hälfte der Jobs wird durch Empfehlungen oder Kontakte vermittelt, so dass es nicht immer einfach ist einen Job über eine Anzeige oder Internet zu finden. Es ist sicher auch nicht ohne Grund, dass so vielen junge Menschen Kroatien auf der Suche nach einem gut bezahlten Job Kroatien verlassen. Was mich nur stört, ist die Tatsache, dass die jungen Leute in Kroatien eine Putzstelle oder Baustellenjob als unter ihrer Würde betrachten, aber in Deutschland oder Kroatien solche Jobs gleich annehmen. Klar ist die Bezahlung im Ausland etwas höher, aber wenn man die hohen Mieten und Ausgaben in Deutschland oder anderswo mit einkalkuliert, bleibt am Ende des Monats auch nicht viel mehr übrig als in Kroatien.


Dadurch aber werden immer mehr Stellen in Kroatien frei und die Firmen, insbesondere Handwerker und die Tourismusbranche finden fast keine Mitarbeiter mehr. In letzter Zeit sind dadurch auch die Löhne etwas gestiegen, wie auch die Angebote der Firmen und ausländische Mitarbeiter mit unterschiedlichen Qualifikationen sind sehr willkommen. Insbesondere gibt es auch viele ausländische Firmen die Fachleute aus Deutschland, Österreich usw. suchen. Saisonal wird hauptsächlich im Bereich Hotellerie und Gastronomie gesucht. Wer hier Berufserfahrung sowie Sprachkenntnisse in Kroatisch, Englisch und Deutsch hat, ist hier klar im Vorteil. Doch auch Handwerker werden gesucht und im Groß- und Einzelhandel hat man gute Chancen, einen Job zu finden. Ferner fehlt Personal in der Industrie sowie im Dienstleistungssektor.


Empfohlen werden Profile bei LinkedIN über welche sich die Arbeitgeber auch direkt bei Ihnen melden können. Erste Anlaufstelle bei der Arbeitssuche ist die kroatische Arbeitsagentur. Hier gibt es Bewerbungstipps, Statistiken und aktuelle Stellenangebote. Wer nun konkreter nach einem Job schauen möchte, wird vielleicht auf folgenden Webseiten fündig:

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Trg bana Jelačića in Zagreb - Bildmaterial: M. Vrdoljak

8. Selbstständig in Kroatien

Es gibt viele Ausländer die in Kroatien erfolgreich ihr eigenes Unternehmen gegründet haben und gute Geschäfte machen. Oft wurden auch Nischen gefunden, in welchen diese sehr erfolgreich sind.

In Kroatien gibt es 5 Haupttypen von Unternehmen:

  1. doo (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

  2. jdoo (einfache Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

  3. obrt (Handelsgeschäft)

  4. udruga (gemeinnützige Organisation)

  5. OPG (Familienbetrieb)

Die Wahl der richtigen Geschäftsart die zu Ihrer Geschäftstruktur passt, ist entscheidend für Ihren Erfolg und Erreichung Ihrer Ziele. Es gibt aber auch ein paar Besonderheiten zu beachten:

  • Kroatische Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet einen Buchhalter zu beauftragen

  • PDV ist die kroatische Mehrwertsteuer und ist ähnlich wie in Deutschland und Österreich abzuführen, je nach Unternehmensart

  • die Änderung der Geschäftsadresse kann teuer werden, so dass bei Gründung gut überlegt werden muss, ob dies auch der richtige Standort ist

  • bei Barzahlungen oder Online-Zahlungen mit Kreditkarten müssen Sie eine Fiskalisierungssoftware kaufen und verwenden, die automatisch jede Bargeldtransaktion in Echtzeit an die Regierung meldet

Hier auch noch ein Link zur Deutsch-Kroatischen Industrie- und Handelskammer die auch bei der Gründung in Kroatien helfen können: https://kroatien.ahk.de/recht-steuern/firmengruendung

Behilflich sind Ihnen auch die Hrvatska gospodarska komora www.hgk.hr Information zu "Digitalen Nomaden" werden wir in einem separaten Artikel veröffentlichen, hier aber schon ein Link für mehr Infos.


Wir helfen Ihnen auch bei der Suche nach einem Firmensitz in Kroatien und haben auch ein paar sehr repräsentative Objekte, wie


Muzička akademija / Musik-Akademie Zagreb - Bildmaterial: S. Carek

9. Kindergarten und Schule

Die Kindergartenbetreuung kann bereits ab dem ersten Lebensjahr beansprucht werden und setzt sich bis zum Beginn der Schulpflicht fort. In Kroatien kann zwischen dem Kindergarten und der Vorschule gewählt werden.


Nach Beendigung des Kindergarten beziehungsweise der Vorschule wechseln die Kinder in die Grundschule, wobei es drei Grundschularten gibt - die allgemeine Grundschule, spezielle Grundschule für Kinder mit Entwicklungsstörungen und eine Grundschule mit musikalischen Schwerpunkt und alle dauern 8 Jahre (4 Jahre Primärstufe und 4 Jahre Sekundarstufe I).


Nach der Grundschule sind die Schüler verpflichtet eine weiterführende Sekundarstufe II zu besuchen. In der Sekundarstufe II kann zwischen drei Schultypen gewählt werden: Gymnasium, berufliche Schulen und die duale Berufsausbildung.


Das kroatische Hochschulsystem umfasst fünf Universitäten. Das Studienangebot besteht aus einem sechssemestrigen Grundstudium, dieses schließt mit dem Bachelor ab und einem Aufbaustudium welches mit dem Master abschließt.


Das Grundschulsystem in Kroatien nimmt einen hohen Stellenwert ein, so aber auch die weiterführende Ausbildung von SchülerInnen und StudentInnen, wobei die Schulpflicht 11 Jahre beträgt. Die kroatische Schulbildung hat einen guten Ruf.


Internationale Schulen gibt es derzeit nur in Zagreb



und in Split

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Advent in Zagreb - Bildmaterial: M. Gašparović

10. Sprache lernen

Selbstverständlich können Sie in Kroatien auch ohne kroatische Sparkenntnisse leben, da z.B. mehr als 30 % der Schüler in Kroatien Deutsch als Ihre erste Fremdsprache lernen, so auch sehr viele Einheimische im Tourismus arbeiten oder sich auch früher in Deutschland oder Österreich aufgehalten haben. Noch mehr Kroaten sprechen englisch, allerdings werden Sie es bei den Ämtern ohne kroatisch schon viel schwerer haben. Um aber auch mehr Freunde kennen zu lernen, wie auch alles von dem schönen Kroatien zu erfahren, sollten Sie sich schon mindestens die kroatischen Grundkenntnisse aneignen.

Kroatische Sprachkurse finden Sie hier: https://www.kroatischlernen.eu/


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Advent in Zagreb, Bildmaterial: Julien Duval

11. Ihr Hab und Gut importieren

Das Gebiet der Republik Kroatien ist zollrechtlich Teil des einheitlichen Zollgebiets der Europäischen Union und alle Zollvorschriften der Union gelten für das Gebiet der Republik Kroatien. Für die EU bedeutet dies, dass beim Transport von einem Mitgliedstaat in einen anderen keine Zölle erhoben werden.


Gemäß Artikel 3 der Zollbefreiungsverordnung ist das persönliche Eigentum natürlicher Personen, die aus Drittstaaten in die Union einwandern, von Zöllen befreit, sofern

  • der Begünstigte vor Einreise mindestens 12 Monate ununterbrochen in einem Drittstaat gewohnt hat

  • bei Einreise sein persönliches Eigentum einführt, dass er in seinem Haushalt in einem Drittland seit mindestens 6 Monaten bis zum Tag der Einreise besessen und benutzt hat.

Eine Person, die die Zollbefreiung gemäß Artikel 3 der Verordnung in Anspruch nehmen möchte, stellt einen Antrag auf Zollbefreiung bei der für den neuen Wohnsitz oder Wohnsitz in der Republik Kroatien zuständigen Zollstelle.


Zur Durchführung bestimmter Zollverfahren sollten Sie direkt an das örtlich zuständige Regionalzollamt an Ihrem Wohnort wenden.


Vorübergehende Einfuhr eines Beförderungsmittels

Die vorübergehende Einfuhr eines in einem Drittland regelmäßig zum privaten Gebrauch zugelassenen Beförderungsmittels (Pkw, Motorrad, Wasserfahrzeug, Luftfahrzeug) wird nach den zollrechtlichen Vorschriften über das Verfahren der vorübergehenden Einfuhr gewährt. Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet eines Drittstaates, d.h. inländische Personen, die aus persönlichen oder beruflichen Gründen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Drittstaat haben, d.h. einen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, nachweislich durch eine Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis in einem Drittstaat, haben das Recht auf vorübergehende Einfuhr.


Import eines Beförderungsmittels

Wenn Sie nach Kroatien ziehen, gibt es eine Vielzahl von Faktoren, die von der Regierung bei der Bewertung des Autos, das Sie importieren möchten, berücksichtigt werden. Bei der Einfuhr eines Autos nach Kroatien müssen Sie das Auto innerhalb von 15 Tagen bei Carina (Zollamt) melden. Je nachdem, woher das Auto kommt und Ihrer Nationalität, unterliegen Sie verschiedenen Steuern und Verfahren, um das Auto zum Fahren zuzulassen. Es gibt drei mögliche Steuern, die Sie voraussichtlich zahlen müssen, wenn Sie ein Auto nach Kroatien importieren: Carina (Zollsteuer), PDV (Mehrwertsteuer) und Trosarina (Erwerbssteuer).

Die Berechnung der Erwerbssteuer hängt von vielen Faktoren ab, darunter:

  • Alter des Fahrzeugs (neu oder alt)

  • Fahrzeugtyp (Auto, Motorrad usw.)

  • Einkaufswert

  • Ausstoß von Gasen (CO2)

  • Kraftstoffart (Benzin, Diesel usw.)

Das Formular können Sie hier herunterladen .

Mit dem Rechner von Carina können Sie die Anschaffungssteuer für Ihr Fahrzeug schätzen .


Bedingungen für die Mitnahme von Haustieren nach Kroatien

Unter bestimmten Bedingungen sind in Kroatien bis zu fünf Haustiere in Begleitung ihres Besitzers oder einer anderen von ihm autorisierten verantwortlichen Person erlaubt, die nicht zum Verkauf oder zur Lieferung an einen anderen Besitzer bestimmt sind. Zu den Haustieren zählen hier: Hunde, Katzen, Marder, Wirbellose (außer Bienen und Krustentiere), tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien, Vögel aller Art (außer Geflügel importiert zu gewerblichen Zwecken, für Zoos und Zoos). Handel), Säugetiere: Nagetiere und Kaninchen, die nicht für die Lebensmittelproduktion bestimmt sind.


Hunde, Katzen, Tiere der Familie der Marder (Mustelidae) und der Arten Afrikanisches Frettchen (Mustela putorius), die aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union stammen, müssen:

  • mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und

  • einen von einer autorisierter Tierarzt, der eine gültige Impfung gegen Tollwut bestätigt (in Abständen gemäß den Empfehlungen des Impfstoffherstellers).


12. Beglaubigung von Urkunden

Im Ausland ausgestellte öffentliche Urkunden können in Kroatien verwendet werden (sofern in bilateralen oder multilateralen Abkommen nichts anderes vorgesehen ist), wenn sie gemäß den Vorschriften des Ausstellungslandes legalisiert und von der kroatischen Auslandsvertretung in diesem Land beglaubigt sind. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Dokumente nach der Legalisation gemäß den Vorschriften des ausstellenden Landes in der diplomatischen Vertretung dieses Landes in Kroatien beaufsichtigt und im Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten der Republik Kroatien legalisiert (beaufsichtigt) werden. Für den Fall, dass Kroatien in dem Land, das das Dokument ausstellt, keine diplomatische Vertretung hat und dieses Land keine diplomatische Vertretung in Kroatien hat, kann die Legalisation (Trust) in einem Drittland erfolgen, in dem beide Länder eine diplomatische Vertretung haben.


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More knjiga /Sea of Books in Zagreb- Bildmaterial: S. Kaštelan

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